Inklusion
Die inklusive Beschulung für Schüler/innen mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot nach dem Bildungsplan Lernen findet in Allgemeinen Schulen (Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Realschulen etc.) statt.
Es werden ca. 30-40 Schüler/innen im inklusiven Unterricht versorgt.
Wir als Schule betreuen ebenfalls inklusive Lösungen im Stadtgebiet Heidelberg.
Das heißt:
In einer sogenannten gruppenbezogenen Lösung werden 4-6 Schüler/Schülerinnen mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gemeinsam in einer Klasse einer Allgemeinen Schule unterrichtet.
Es gibt ca. 8-12 Stunden pro Woche (ca. 2 Stunden pro Schüler/innen mit Bildungsanspruch Lernen) sonderpädagogische Förderung.
Vorgehen Inklusion
1. Klärung
Es muss geklärt werden, ob ein Förderbedarf im Bereich Lernen vorliegt.
Die zuständige Allgemeine Schule schreibt einen Pädagogischen Bericht und schaltet den Sonderpädagogischen Dienst (SOPÄDIE) der Marie Marcks-Schule ein.
2. Überprüfung
Nach Absprache mit dem sonderpädagoischen Dienst der Marie-Marcks-Schule stellen die Eltern einen Antrag zur Überprüfung an das Staatliche Schulamt Mannheim (Formulare s. Link unten).
Es wird ein Gutachten beauftragt.
Den sonderpädagogischen Bildungsanspruchs stellt das Staatlichen Schulamt Mannheim fest.
3. Lernortabsprache
Erst nach der Überprüfung und der Feststellung eines sonderpädagogischen Bildungsanspruchs wird ein/e Reginalkoordinator/in des Schulamts Mannheim mit Eltern die möglichen Lernorte besprechen.
4. Lernortentscheidung
Im Rahmen einer Bildungswegekonferenz wird über den geeigneten Lernort entschieden.
Die Bildungswegekonferenz ist ein Gremium, an dem alle Beteiligten (Eltern, Schulen, Staatliches Schulamt Mannheim) teilnehmen und in einer verbindlichen Absprache den Lernort festlegen.
Link: http://www.schulaemter-bw.de/SCHULAMT-MANNHEIM,Lde/Startseite/Service/Formulare-SBBZ
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