Gemeinsamer Unterricht
Der Gemeinsame Unterricht für Schüler/innen mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot nach dem Bildungsplan der Förderschule findet in Allgemeinen Schulen (Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Realschulen) statt.
Im Schuljahr 2014/2015 werden 60 Schüler/innen im gemeinsamen Unterricht von uns versorgt.
Sechs Schüler/innen sind in Einzellösungen. Wir haben 16 Lösungen mit > als 4 Schüler/innen und sechs gruppenbezogene
Lösungen in neun Schulen im Stadtgebiet Heidelberg.
Das heißt:
In einer gruppenbezogenen Lösung werden 4-6 Schüler/Schülerinnen mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gemeinsam in einer Klasse einer Regelschule unterrichtet.
Es gibt ca. 8-12 Stunden pro Woche (ca. 2 Stunden pro Schüler/innen) sonderpädagogische Förderung.
Vorgehen bei der Meldung zum Gemeinsamen Unterricht
1. Klärung
Es muss geklärt werden, ob ein Förderbedarf im Bereich Lernen vorliegt?
Die zuständige Schule schaltet dazu den Sonderpädagogischen Dienst (SDI) der Marie Marcks-Schule ein.
2. Überprüfung
Überprüfung und Feststellung eines sonderpädagogischen Bildungsanspruchs nach dem Bildungsplan der Förderschule
durch Kollegen der Marie-Marcks-Schule
(im Auftrag des Staatlichen Schulamts Mannheim)
3. Meldung
Erst nach der Überprüfung und der Feststellung eines sonderpädagogischen Bildungsanspruchs kann eine Meldung
zum Gemeinsamen Unterricht (Das entsprechende Formular ist über die Schulen erhältlich) erfolgen.
4. Lernortentscheidung
Im Rahmen einer Bildungswegekonferenz wird über den geeigneten Lernort entschieden.
Die Bildungswegekonferenz ist ein Gremium, an dem alle Beteiligten (Eltern, Schulen, Staatliches Schulamt Mannheim)
teilnehmen und in einer gemeinsamen Absprache den Lernort festlegen.
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