Erreichbarkeit
Wir sind für Sie erreichbar.
Entschuldigungsvorgehen an der Marie-Marcks-Schule
Für Erziehungsberechtigte
MEIN KIND IST KRANK = Entschuldigungspflicht der Eltern !
- Sollte Ihr Kind kranksein, müssen Sie das Kind unverzüglich krankmelden (telefonisch/schriftlich/per Mail/persönlich).
- Zudem sollte eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von 3 Tagen nachgereicht werden (z.B. Eintrag im Logbuch).
Weiter gilt:
- Fehlzeiten, die nicht spätestens am 2. Tag entschuldigt sind, gelten als unentschuldigt.
- Unentschuldigte Fehlzeiten können zu einem Bußgeld-verfahren führen.
- Bei längeren Fehlzeiten (ab drei Tagen) kann von der Klassenleitung ein ärztliches Attest verlangt werden.
- Bitte um Beachtung:
Die Schulleitung kann bei auffällig vielen Fehltagen schon ab dem 1. Fehltag eine ärztliche Bescheinigung verlangen.
Falls eine solche Auflage den Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung vorliegt, musss ab dem 1. Fehltag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden (evtl. Kosten müssen die Erziehungsberechtigten selbst tragen). Die Schule muss weiterhin telefonisch/schriftlich/per Mail/persönlich unverzüglich informiert werden.
Erreichbarkeit der Schule :
Telefon: 06221/58 410 400
Mail: poststelle@mms-hd.schule.bwl.de
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Herzlich Willkommen an der Marie-Marcks-Schule,
dem Sonderpädagogischen
Bildungs- und Beratungszentrum
mit Förderschwerpunkt Lernen
Die Marie Marcks Schule ist ein Sonderpädagisches Bildlungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen
(vormals Förderschule):
| // Bildung |
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// Beratung |
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Wir sind eine Schule für Kinder und Jugendliche, die
• zum Lernen mehr Zeit brauchen
• die angemessene Klassen- und Unterrichtsbedingungen
_ benötigen, um besser lernen zu können
• individuelle Förderung benötigen
• Entwicklungsrückstände in vielen Bereichen aufweisen
• umfassende Betreuung benötigen
Unsere Schule bietet gemäß unserer Schulart folgende Besonderheiten an:
•Kleine Klassen
•Individuelle Förderung
•Eingangsstufe
•Lese- und Matheförderung
•Förderunterricht |
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Sonderpädagogischer Dienst - Beratung, Förderung und Begutachtung für Kinder und Jugendliche im Schulalter
Unser Sonderpädagogischer
Dienst ist für Sie da!
Wir betreuen Grund- und Gemeinschaftsschulen.
Wir beraten Eltern.
Wir unterstützen Kinder.
•Diagnose
•Beratung
•Unterstützung
•Individuelle Förderung
•Kooperationen
•Unterstützung bei der Lernortentscheidung |

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